Geschätzte Nutzer/innen von qualivistaambulant BL
In Absprache zwischen der Qualitätskommission Baselland, dem Amt für Gesundheit BL, dem Spitexverband Baselland, dem Verband der privaten Spitex-Organisationen (ASPS), der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) und der Geschäftsstelle qualivista wird die bisherige Version von qualivistaambulant BL per 16.05.2022 der übergeordneten Masterversion qualivistaambulant CH angepasst.
Es handelt sich dabei lediglich um eine strukturelle Anpassung. Dabei werden einzelne Positionen verschoben und zum Teil neu gruppiert, inhaltlich bleibt aber alles gleich.
Dies hat folgende Vorteile:
- Die künftige Aktualisierung erfolgt immer in Abstimmung mit der übergeordneten Masterversion und damit
- kommen wir dem Ziel einer kantonsübergreifenden Qualitätssicherung einen Schritt näher.
- Spitexorganisationen, welche ihre Leistungen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft erbringen,
- müssen nur noch eine Selbstbewertung ausfüllen. Die gegenseitige Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden
- Basel-Stadt und Baselland ist somit gewährleistet, was einem häufig geäusserten Wunsch der Nutzer/innen
- entspricht.
- Spitexorganisationen, welche mit einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung verbunden sind, profitieren von
- einer einheitlichen Kennung (Nummerierung der Anforderungen und Kriterien). Die etablierte Strukturierung
- ist somit sowohl in qualivistaambulant BL, als auch in qualivistastationär BL die gleiche.
- Bereits in qualivistastationär BL bewertete, vergleichbare Kriterien werden in qualivistaambulant BL automatisch
- ausgeblendet und müssen kein zweites Mal bearbeitet werden.
Sie sind von der oben erwähnten Anpassung der Version je nach Arbeitsfortschritt unterschiedlich betroffen:
Sie haben bereits eine Selbstbewertung durchgeführt und abgeschlossen
Haben Sie bereits eine Selbstbewertung durchgeführt, abgeschlossen und die PDF-Auswertung auf Ihr eigenes
Netzwerk gespeichert (entsprechend geltender Bedienungsanleitung) ist diese auch für die
Fremdbewertung durch die SQS gültig. Die strukturelle Abweichung zur neuen Version ist für die Fremdbewertung
nicht wichtig. Sie brauchen also nichts anzupassen und müssen auch kein zweites Mal eine Selbstbewertung
durchführen.
Sie sind noch an der Durchführung der Selbstbewertung, haben aber noch nicht abgeschlossen
Wenn Sie mit der Durchführung der Selbstbewertung begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen haben,
müssen Sie diese bis spätestens 13.05.2022 abschliessen. Ab 14.05.2022 steht Ihnen die bisherige Struktur und
der Anteil der bereits erfassten Daten nicht mehr zur Verfügung. Vergessen Sie nicht, wie in der Bedienungsanleitung
erwähnt, sich nach dem Abschluss der Selbstbewertung eine PDF-Auswertung auf das eigene Netzwerk
herunterzuladen. Eine Wiederbeschaffung durch die Geschäftsstelle qualivista ist aus technischen Gründen ausgeschlossen.
Sie haben noch keine Selbstbewertung durchgeführt
Wir empfehlen Ihnen, die neue Version abzuwarten und die Selbstbewertung ab 16.05.2022 durchzuführen. So haben Sie alle oben erwähnten Vorteile und können gleich mit der neuen Struktur beginnen.
Um die oben erwähnten Anpassungen durchführen zu können, steht Ihnen die Selbstbewertung am Wochenende vom 14.-15.05.2022 nicht zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass es zu keinen technischen Schwierigkeiten kommen wird, trotzdem werden wir Sie am 16.05.2022 über den Abschluss der Arbeiten per E-Mail informieren.