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Der Inhalt jedes Qualitätsmanuals ist das Herzstück der Bewertung. Ohne seine Ausrichtung auf den Nutzen für die Anspruchsgruppen zu verlieren, wird dieser regelmässig hinterfragt, adaptiert und wo nötig ergänzt. Nichts ist in Stein gehauen, sondern folgt dem Grundsatz der kontinuierlichen Optimierung.


Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Inhalte wurde und wird durch die Rückmeldungen aus der Praxis, den Impulsen aus den jeweiligen Fachbereichen und sich verändernden Anforderungen von Seiten der Behörden, Gesetze, Verordnungen usw. unterstützt. Nutzer/innen melden ihre Anliegen dem zuständigen Heimverband, welcher deren Relevanz bei seinen Mitgliedern abklärt und in den jährlich stattfindenden Nutzer/innen-Ausschuss einbringt.

Bei Änderungen wird jeweils auch die Verhältnismässigkeit zwischen der Regeldichte von Anforderungen und der Wirkung auf die Qualitätssicherung besprochen. Dies erfolgt in einem ersten Schritt durch die Mitglieder des Nutzer/innen-Ausschusses und abschliessend durch die des Vereins qualivista.

Alle durchgeführten Änderungen werden zwecks optimaler Rückverfolgbarkeit in sogenannten Änderungsnachweisen dokumentiert.

Welche Versionen von den Kantonen genutzt werden, ist deren Entscheid überlassen. Die Nutzung ist demnach unterschiedlich. Die jeweils eingesetzten Versionen können in den Anforderungen und Kriterien des jeweiligen Kantons (siehe Tabelle unten) und als Gesamtübersicht bei der Nutzung eingesehen werden. Mitgeltende Dokumente externer Anbieter entsprechen in allen Downloadbereichen immer dem aktuellsten Stand und müssen gesondert heruntergeladen werden.