FAQ

Im folgend finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen.


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Die FAQ’s sind in folgende Kategorien unterteilt:

Bewertungsnutzung

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Auskunft.


Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben sich jedoch mit qualivistaambulant auf einen gemeinsamen Standard geeinigt, weshalb Sie nur ein Selbstbewertungsportal verwenden müssen. Die Ergebnisse Ihrer Selbstbewertung werden von diesen drei Kantonen gegenseitig anerkannt.

Dieser Standard ist übrigens kompatibel mit qualivistastationär, vorausgesetzt, Ihre Spitexorganisation ist institutionell mit einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung dieser drei Kantone verbunden.

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Möchten Sie eine bisher autorisierte E-Mailadresse ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Warum gibt es keine Bedienungsanleitung?

Es gibt Bedienungsanleitungen, sie unterscheiden sich jedoch von Version zu Version und von Angebot zu Angebot. Sie finden sie im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).


qualivistastationärDownloadbereich
qualivistateilstationärDownloadbereich
qualivistaambulantDownloadbereich


Dort angelangt, wählen Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Bedienungshilfen und klicken auf die PDF Anleitung qualivista-Bewertung.

 

Word hat eine praktische Rechtschreibhilfe. Weshalb steht in qualivista kein vergleichbares Hilfsmittel zur Verfügung?

Die qualivista-Bewertung ist im Unterschied zu lokal installierten Office-Programmen eine sogenannte WEB-Applikation dh. sie bedient sich für die Darstellung der Inhalte den Funktionen eines Internet-Browsers*. Jeder Internet-Browser hat seine eigene Rechtschreibhilfe und muss in der Regel zusätzlich installiert oder aktiviert werden.


Hier einige Anleitungen für das Installieren/Aktivieren der Rechtschreibhilfen bei den wichtigsten Internet-Browser:


Weitere Anleitungen finden Sie mittels Internet-Suche mit dem Begriff "Rechtschreibprüfung" kombiniert mit dem Namen und evt. der Version Ihres favorisierten Internet-Browsers. Sind die von uns gesuchten Anleitungen unklar, können Sie sich auf YouTube eine Videoanleitung anschauen.


Beachten Sie, dass Sie für das Installieren der Rechtschreibhilfe je nach internen Sicherheitseinstellungen über Administratorenrechte verfügen müssen.


*Internet-Explorer, Edge, Firefox, Opera, Chrom, Safari usw.

Fremdsysteme

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb bereits beim Einreichen des Gesuches notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.


Die gute Nachricht dazu: 

Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben sich mit qualivistaambulant auf einen gemeinsamen Standard geeinigt. Sollten Sie also in einem oder mehreren dieser Kantone tätig sein, müssen Sie nur ein Selbstbewertungsportal benutzen. Die Ergebnisse Ihrer Selbstbewertung werden von diesen drei Kantonen gegenseitig anerkannt.

Dieser Standard ist übrigens kompatibel mit qualivistastationär, vorausgesetzt, Ihre Spitexorganisation ist institutionell mit einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung dieser drei Kantone verbunden.

Wir sind zertifiziert nach ISO9001. Müssen wir qualivista trotzdem einsetzen und wenn ja, kann dies mit den Audits zur ISO9001 kombiniert werden?

Die ISO9001 basiert auf den Grundsätzen des Qualitäts- und deshalb auch des Prozessmanagements. Damit können Leistungsanbieter/innen unterschiedlichster Branchen den Nachweis erbringen, ein den Normenvorgaben entsprechendes Managementsystem zu betreiben. Es handelt sich also nicht um ein branchenspezifisches Qualitätssicherungsinstrument.


Obschon auch qualivista prozessorientiert aufgebaut ist (siehe St. Galler Managementmodell), ist es nicht vergleichbar mit der bereichsunabhängigen ISO9001. Trotzdem gibt es natürlich zahlreiche Bezüge, welche sich insbesondere aufgrund der vergleichbaren Prozessorientierung verknüpfen lassen.


qualivistastationär wird in derzeit (Stand Oktober 2024) in elf, qualivistateilstationär in zwei und qualivistaambulant in drei Kantonen als Grundlage zur Selbst- und Fremdbewertung eingesetzt. In den Kantonen Solothurn und Wallis ist es möglich, die Audits von ISO9001 und qualivista zu kombinieren. Fragen Sie dazu bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde nach (siehe Nutzer/innen-Ausschuss).

Inhalt

Wir können ein Kriterium unmöglich erfüllen und so geht es wahrscheinlich auch anderen Institutionen in unserem Kanton. Wo können wir unsere inhaltlichen Rückmeldungen deponieren?

qualivista lebt genau von solchen Rückmeldungen und hat deshalb auch schon organisatorische Vorarbeit geleistet. Setzen Sie sich mit einer Vertretungsperson Ihres Kantons in Verbindung (siehe Nutzer/innen-Ausschuss) und schildern Sie Ihr Anliegen möglichst präzis. Wenn Sie einen Vorschlag haben wie man das betreffende Kriterium optimieren könnte, wird dies hinsichtlich der Relevanz für andere Institutionen abgeklärt und im Nutzer/innen-Ausschuss und im Verein qualivista sorgfältig geprüft.

Wir möchten nur den vollständigen Inhalt von qualivista ausdrucken, ohne Bewertungsskala. Das geht aber nicht, wenn wir dies direkt im Online-Bewertungsbogen machen möchten.

Sie finden die Inhalte der freigegebenen Version im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).


Wählen Sie dort Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Anforderungen und Kriterien und unten auf der Liste die PDF-Datei Anforderungen und Kriterien inkl. Anhänge. Diese enthält keine Bewertungsskalen, dafür aber auch alle Anhänge. Die mitgeltenden Dokumente sind in dieser Datei nicht enthalten, weil sie von einer externer Herkunft stammen. Sie finden diese aber einzeln aufgeführt im Schwerpunkt mitgeltende Dokumente.


qualivistastationärDownloadbereich
qualivistateilstationärDownloadbereich
qualivistaambulantDownloadbereich

Kontaktdaten

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Möchten Sie eine bisher autorisierte E-Mailadresse ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Login

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Möchten Sie eine bisher autorisierte E-Mailadresse ändern, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

Wir haben verschiedene Standorte und würden gern immer die gleichen Logindaten benutzen. Ist das möglich?

Dies ist aus Gründen der Ergebnisabgrenzung leider nicht möglich. Jedes Passwort ist gleichzeitig die eindeutige Identifikationsnummer für die jeweilige Standort-Bewertung. Wir empfehlen für jeden Standort eine eigene Standort-Bewertung durchzuführen, weil z.B. in den Infrastruktur-Anforderungen von qualivista wahrscheinlich Unterschiede bestehen werden.


Möchten Sie trotzdem alle Standorte in der gleichen Bewertung zusammenfassen, müssen Sie sich mit der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde in Verbindung setzen (siehe Liste unten). Falls diese dem Vorhaben zustimmt, bekommt die Geschäftsstelle qualivista einen entsprechenden Auftrag.



Aus besonderen Gründen müssen wir sicherstellen, dass eine vorhergehende Kontaktperson keinen Zugang mehr bekommt. Können Sie das bisherigen Konto löschen und uns ein neues Passwort zustellen?

Das Passwort kann mit einer eindeutigen Fragebogen-Kennung (ID) verglichen werden. Aus diesem Grund können wir die bisherigen Logindaten bloss sperren. Wir extrahieren Ihnen gern den aktuellen Datenbestand und setzen Ihnen eine vollständig neue Bewertungsoberfläche zur Verfügung. Sie erhalten dann umgehend die neuen Zugangsdaten. Weil diese Arbeiten relativ zeitaufwändig sind, müssen wir Ihnen den Aufwand in Rechnung stellen (CHF 60.00/Std.).

Wir haben das zugestellte Passwort verloren, sollten aber möglichst schnell eine Selbstbewertung durchführen können.

Aus Datenschutzgründen dürfen Passwörter nicht in einer E-Mail verschickt werden. Es stehen Ihnen jedoch folgende Varianten zur Verfügung:


  1. Der schnellste Übermittlungsweg ist der Versand einer SMS. Melden Sie support(at)qualivista.ch Ihre Handy-Nummer und Sie erhalten werktags spätestens innerhalb von 48 Stunden das Passwort zugestellt.
  2. Etwas länger - drei bis vier Arbeitstage - geht es per Post. Wir senden das Passwort nach Eingang Ihrer Meldung auf dem Postweg an die bei uns gespeicherte Kontaktadresse.

Reporting

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Auskunft.


Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben sich jedoch mit qualivistaambulant auf einen gemeinsamen Standard geeinigt, weshalb Sie nur ein Selbstbewertungsportal verwenden müssen. Die Ergebnisse Ihrer Selbstbewertung werden von diesen drei Kantonen gegenseitig anerkannt.

Dieser Standard ist übrigens kompatibel mit qualivistastationär, vorausgesetzt, Ihre Spitexorganisation ist institutionell mit einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung dieser drei Kantone verbunden.

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb bereits beim Einreichen des Gesuches notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.


Die gute Nachricht dazu: 

Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben sich mit qualivistaambulant auf einen gemeinsamen Standard geeinigt. Sollten Sie also in einem oder mehreren dieser Kantone tätig sein, müssen Sie nur ein Selbstbewertungsportal benutzen. Die Ergebnisse Ihrer Selbstbewertung werden von diesen drei Kantonen gegenseitig anerkannt.

Dieser Standard ist übrigens kompatibel mit qualivistastationär, vorausgesetzt, Ihre Spitexorganisation ist institutionell mit einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung dieser drei Kantone verbunden.

Wir müssen unserer Aufsichtsbehörde die qualivista-Auswertung zustellen. Wie müssen wir vorgehen?

Der Termin und die geforderten Inhalte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dies gilt sowohl für qualivistastationär, qualivistateilstationär, als auch für qualivistaambulant. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Aufsichtsbehörde.



Das Vorgehen, um eine qualivista-Auswertung herzustellen finden Sie detailliert beschrieben in der Bedienungsanleitung im Downloadbereich Ihres Kantons. Als gültiger Bewertungsnachweis gilt die PDF-Version, auf welcher auch der Abschlusstermin Ihrer Bewertung quittiert wird (kann von Ihnen nicht beeinflusst werden).