FAQ

Im folgend finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen.


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Die FAQ’s sind in folgende Kategorien unterteilt:

Bewertungsnutzung

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Vorgaben. Zwar sind die Versionen von qualivistaambulant in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt fast identisch, aber das Vorgehen, die Abgabetermine, Einreichungsstellen usw. sind doch verschieden. Aus diesem Grund müssen Sie für jeden Kanton, in welchem Sie eine Betriebsbewilligung haben, diese separat ausfüllen und bereitstellen.

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Der Versand von Logindaten ist übrigens auch der einzige Anlass, bei welchem qualivista sich direkt an die Nutzer/innen wendet. Allgemeine Informationen zu qualivista finden Sie auf unserer Homepage www.qualivista.ch oder erhalten Sie von Ihrem Branchenverband.

Warum gibt es keine Bedienungsanleitung?

Es gibt Bedienungsanleitungen, sie unterscheiden sich jedoch von Version zu Version und von Angebot zu Angebot. Sie finden sie im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).


qualivistastationärDownloadbereich
qualivistateilstationärDownloadbereich
qualivistaambulantDownloadbereich


Dort angelangt, wählen Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Bedienungshilfen und klicken auf die PDF Anleitung qualivista-Bewertung.

 

Word hat eine praktische Rechtschreibhilfe. Weshalb steht in qualivista kein vergleichbares Hilfsmittel zur Verfügung?

Die qualivista-Bewertung ist im Unterschied zu lokal installierten Office-Programmen eine sogenannte WEB-Applikation dh. sie bedient sich für die Darstellung der Inhalte den Funktionen eines Internet-Browsers*. Jeder Internet-Browser hat seine eigene Rechtschreibhilfe und muss in der Regel zusätzlich installiert oder aktiviert werden.


Hier einige Anleitungen für das Installieren/Aktivieren der Rechtschreibhilfen bei den wichtigsten Internet-Browser:


Weitere Anleitungen finden Sie mittels Internet-Suche mit dem Begriff "Rechtschreibprüfung" kombiniert mit dem Namen und evt. der Version Ihres favorisierten Internet-Browsers. Sind die von uns gesuchten Anleitungen unklar, können Sie sich auf YouTube eine Videoanleitung anschauen.


Beachten Sie, dass Sie für das Installieren der Rechtschreibhilfe je nach internen Sicherheitseinstellungen über Administratorenrechte verfügen müssen.


*Internet-Explorer, Edge, Firefox, Opera, Chrom, Safari usw.

qualivistaambulant

qualivistaambulant

Fremdsysteme

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb bereits beim Einreichen des Gesuches notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.

Wir sind zertifiziert nach ISO9001. Müssen wir qualivista trotzdem einsetzen und wenn ja, kann dies mit den Audits zur ISO9001 kombiniert werden?

Die ISO9001 basiert auf den Grundsätzen des Qualitäts- und damit auch des Prozessmanagements. Damit können Leistungsanbeiter/innen unterschiedlichster Branchen den Nachweis erbringen, ein den Normenvorgaben entsprechendes Managementsystem zu betreiben. Es handelt sich also nicht um ein branchenspezifisches Qualitätssicherungsinstrument.


Obschon auch qualivista prozessorientiert aufgebaut ist (siehe St. Galler Managementmodell), ist es nicht vergleichbar mit der bereichsunabhängigen ISO9001. Trotzdem gibt es natürlich zahlreiche Bezüge, welche sich insbesondere aufgrund der vergleichbaren Prozessarchitektur verknüpfen lassen.


qualivistastationär wird in derzeit (Stand August 2024) in elf, qualivistateilstationär in zwei und qualivistaambulant in drei Kantonen als Grundlage zur Selbst- und Fremdbewertung eingesetzt. In den Kantonen Solothurn und Wallis ist es möglich, die Audits von ISO9001 und qualivista zu kombinieren. Fragen Sie dazu bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde nach (siehe Nutzer/innen-Ausschuss).

Inhalt

Wir können ein Kriterium unmöglich erfüllen und so geht es wahrscheinlich auch anderen Institutionen in unserem Kanton. Wo können wir unsere inhaltlichen Rückmeldungen deponieren?

qualivista lebt genau von solchen Rückmeldungen und hat deshalb auch schon organisatorische Vorarbeit geleistet. Setzen Sie sich mit einer Vertretungsperson Ihres Kantons in Verbindung (siehe Nutzer/innen-Ausschuss) und schildern Sie Ihr Anliegen möglichst präzis. Wenn Sie einen Vorschlag haben wie man das betreffende Kriterium optimieren könnte, wird dies hinsichtlich der Relevanz für andere Institutionen abgeklärt und im Nutzer/innen-Ausschuss und im Verein qualivista sorgfältig geprüft.

Wir möchten nur den vollständigen Inhalt von qualivista ausdrucken, ohne Bewertungsskala. Das geht aber nicht, wenn wir dies direkt im Online-Bewertungsbogen machen möchten.

Sie finden die Inhalte der freigegebenen Version im Downloadbereich der betreffenden qualivista-Bewertung (siehe Tabelle unten).


Wählen Sie dort Ihren Kanton, dann den Schwerpunkt Anforderungen und Kriterien und unten auf der Liste die PDF-Datei Anforderungen und Kriterien inkl. Anhänge. Diese enthält keine Bewertungsskalen, dafür aber auch alle Anhänge. Die mitgeltenden Dokumente sind in dieser Datei nicht enthalten, weil sie von einer externer Herkunft stammen. Sie finden diese aber einzeln aufgeführt im Schwerpunkt mitgeltende Dokumente.


qualivistastationärDownloadbereich
qualivistateilstationärDownloadbereich
qualivistaambulantDownloadbereich

Kontaktdaten

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Der Versand von Logindaten ist übrigens auch der einzige Anlass, bei welchem qualivista sich direkt an die Nutzer/innen wendet. Allgemeine Informationen zu qualivista finden Sie auf unserer Homepage www.qualivista.ch oder erhalten Sie von Ihrem Branchenverband.

Login

Wir würden gern bei unseren Kontaktdaten mehrere E-Mailadressen hinterlegen.

Aus datenschutztechnischen Gründen kann für den Versand von Logindaten nur eine autorisierte E-Mailadresse hinterlegt werden. Der Versand von Logindaten ist übrigens auch der einzige Anlass, bei welchem qualivista sich direkt an die Nutzer/innen wendet. Allgemeine Informationen zu qualivista finden Sie auf unserer Homepage www.qualivista.ch oder erhalten Sie von Ihrem Branchenverband.

Wir haben verschiedene Standorte und würden gern immer die gleichen Logindaten benutzen. Ist das möglich?

Dies ist aus Gründen der Ergebnisabgrenzung leider nicht möglich. Jedes Passwort ist gleichzeitig die eindeutige Identifikationsnummer für die jeweilige Standort-Bewertung. Wir empfehlen für jeden Standort eine eigene Standort-Bewertung durchzuführen, weil z.B. in den Infrastruktur-Anforderungen von qualivista wahrscheinlich Unterschiede bestehen werden.


Möchten Sie trotzdem alle Standorte in der gleichen Bewertung zusammenfassen, können Sie gern mit der Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen, um das genau Vorgehen zu vereinbaren. Verlangt Ihre Aufsichtsbehörde die Zustellung Ihrer Selbstbewertung, klären Sie vorher bitte ab, ob die Behörde die Nutzung von nur einer Selbstbewertung für alle Standorte unterstützt.

Aus besonderen Gründen müssen wir sicherstellen, dass eine vorhergehende Kontaktperson keinen Zugang mehr bekommt. Können Sie das bisherigen Konto löschen und uns ein neues Passwort zustellen?

Das Passwort kann mit einer eindeutigen Fragebogen-Kennung (ID) verglichen werden. Aus diesem Grund können wir die bisherigen Logindaten bloss sperren. Wir extrahieren Ihnen gern den aktuellen Datenbestand und setzen Ihnen eine vollständig neue Bewertungsoberfläche zur Verfügung. Sie erhalten dann umgehend die neuen Zugangsdaten. Weil diese Arbeiten relativ zeitaufwändig sind, müssen wir Ihnen den Aufwand in Rechnung stellen (CHF 60.00/Std.).

Wir haben das zugestellte Passwort verloren, sollten aber möglichst schnell eine Selbstbewertung durchführen können.

Aus Datenschutzgründen dürfen Passwörter nicht in einer E-Mail verschickt werden. Es stehen Ihnen jedoch folgende Varianten zur Verfügung:

  1. Der schnellste Übermittlungsweg ist der Versand einer SMS. Melden Sie support(at)qualivista.ch Ihre Handy-Nummer und Sie erhalten werktags spätestens innerhalb von 48 Stunden das Passwort zugestellt.
  2. Ein ebenfalls schneller Weg ist die Übermittlung per FAX. Melden Sie support(at)qualivista.ch Ihre Fax-Nummer und Sie erhalten werktags spätestens innerhalb von 48 Stunden das Passwort zugestellt.
  3. Etwas länger - drei bis vier Tage - geht es per Post. Wir senden das Passwort nach Eingang Ihrer Meldung an support(at)qualivista.ch auf dem Postweg an die bei uns gespeicherte Kontaktadresse.
Ich möchte mich für die qualivista-Bewertung einloggen und werde nach einem Benutzernamen gefragt, den ich nie bekommen habe.

Mit grösster Wahrscheinlichkeit haben Sie versucht, sich auf unserer Homepage einzuloggen.


Auf die Login-Oberfläche der qualivista-Bewertung gelangen Sie jedoch nicht über unsere Homepage, sondern über den Zugangslink, den wir Ihnen zugestellt oder im Rahmen einer Schulung übergeben haben. Sollte dieser verlorengegangen sein, wenden Sie sich an unseren Support (support(at)qualivista.ch), welcher Ihnen den Zugangslink werktags spätestens innerhalb von 48 Stunden zugestellt.

Reporting

Wir sind eine Spitexorganisation und haben sowohl eine Betriebsbewilligung für Basel-Landschaft, als auch für Basel-Stadt. Müssen wir für jeden Kanton eine qualivistaambulant Selbstbewertung ausfüllen, sind diese nicht identisch?

Die Vorgaben der Betriebsbewilligungen in den Kantonen sind unterschiedlich. Dies verunmöglicht national gültige Vorgaben. Zwar sind die Versionen von qualivistaambulant in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt fast identisch, aber das Vorgehen, die Abgabetermine, Einreichungsstellen usw. sind doch verschieden. Aus diesem Grund müssen Sie für jeden Kanton, in welchem Sie eine Betriebsbewilligung haben, diese separat ausfüllen und bereitstellen.

Wir sind eine Spitexorganisation und füllen bereits die Selbstbewertung von Cura casa aus. Müssen wir qualivistaambulant trotzdem ausfüllen?

Die kantonalen Aufsichtsbehörden entscheiden sich autonom für ein Qualitätssicherungsinstrument. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben festgelegt, dafür qualivistaambulant einzusetzen. Zwecks Erfüllung der Betriebsbewilligungsvorgaben ist es deshalb bereits beim Einreichen des Gesuches notwendig, qualivistaambulant vollständig auszufüllen. Die Selbstbewertung von Cura casa ist dazu nicht geeignet.

Wir müssen unserer Aufsichtsbehörde die qualivista-Auswertung zustellen. Wie müssen wir vorgehen?

Der Termin und die geforderten Inhalte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dies gilt sowohl für qualivistastationär, qualivistateilstationär, als auch für qualivistaambulant. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Aufsichtsbehörde.



Das Vorgehen, um eine qualivista-Auswertung herzustellen finden Sie detailliert beschrieben in der Bedienungsanleitung im Downloadbereich Ihres Kantons. Als gültiger Bewertungsnachweis gilt die PDF-Version, auf welcher auch der Abschlusstermin Ihrer Bewertung quittiert wird (kann von Ihnen nicht beeinflusst werden).