Information zu den Grenzen von qualivista
Keine standardisierten Prüfverfahren.
Lesen Sie das Informationsschreiben der Steuergruppe BL|BS|SO: Informationsschreiben
qualivista ist ein Qualitätsmanual für die Selbst- und Fremdbewertung in Alters- und Pflegeheimen und dient der Qualitätssicherung. Die Ergebnisse repräsentieren den momentan und individuell erhobenen Übereinstimmungsgrad mit den in qualivista festgelegten Anforderungen und Kriterien. Ein Ergebnisvergleich mit anderen Institutionen oder gar eine Zertifizierung ist mangels standardisierter Prüfverfahren nicht möglich. Anders lautende Hinweise einzelner Heime, welche auf ihrer Homepage oder in Broschüren auf eine Zertifizierung von qualivista verweisen, sind irreführend und müssen korrigiert werden.
Das gemeinsame Credo lautet vielmehr, dass sich die beteiligten Heime für die Umsetzung der in qualivista erwähnten Anforderungen und Kriterien und für eine kontinuierliche Optimierung verpflichten.
Neu
Im Kanton Wallis hat sich AVALEMS (Dachverband der Walliser Alters- und Pflegeheime) entschieden, dass gekennzeichnete Kriterien zwingend erfüllt sein müssen, um einen Konformitätsnachweis zu erhalten. Ein spannender und sehr konsequenter Ansatz, welcher vielleicht auch andere Kantone interessieren könnte. Die Liste mit den gekennzeichneten Kriterien finden Sie HIER auf unserer Homepage.